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Alle verbotenen Begriffe
Rechtsakt bzw. Regulierungsrahmen — kein verbotener Begriff

„SFDR Artikel 9“

Was bedeutet das?

SFDR Artikel 9 definiert die strengste Kategorie für Finanzprodukte mit einem nachhaltigen Investitionsziel, das explizit und messbar ist. Im Gegensatz zu Art. 8 Fonds, die lediglich Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen, zielt Art. 9 darauf ab, positive Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu erzielen. Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 präzisiert die Anforderungen an die Offenlegungspflichten und die Berechnung nachhaltiger Investitionen. Die BaFin und ESMA haben 2024 verstärkt Kontrollen durchgeführt, was zur Rückstufung vieler Fonds von Art. 9 auf Art. 8 führte, da die Kriterien nicht erfüllt wurden. Eine feste 70%-Schwelle für nachhaltige Investitionen ist nicht in der SFDR kodifiziert, jedoch wird diese Quote häufig als Richtwert für die Ausrichtung des Fonds angesehen.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtliche Einordnung

Rechtsakt bzw. Regulierungsrahmen — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.

Dies ist ein Rechtsakt oder Regulierungsrahmen — KEIN Verbotstatbestand. Der Eintrag erklärt die Vorschrift und ihren Anwendungsbereich; Konformitätsaussagen sind gesondert zu belegen.

Voraussetzungen der Einordnung

  • Der Rechtsakt wird mit zutreffendem Status und Anwendungsbereich benannt.

Ausnahmen und zulässige Kontexte

  • Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist zulässig.
  • Aussagen zur eigenen Konformität sind eigenständig nachzuweisen.
Rechtsraum
EU
Fachlich geprüft am
26.7.2026

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.