„Fairtrade“
Was bedeutet das?
Fairtrade ist ein anerkanntes Zertifizierungssystem, das die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards im Anbau und Handel von Rohstoffen sicherstellt. Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) verschärft die Anforderungen an die Substantiierung von Umwelt- und Sozialbehauptungen. Bei Produkten, die Fairtrade-Zutaten enthalten, ist ab dem 27.09.2026 der genaue Anteil der Fairtrade-zertifizierten Inhaltsstoffe in Prozent anzugeben. Die FLO-ID muss dabei klar und gut sichtbar auf dem Produkt oder der Verpackung angegeben werden, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Ohne diese Angaben kann die Behauptung „Fairtrade“ als irreführend gemäß österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) eingestuft werden.
Typische Formulierungen
- „Bio-Schokolade mit 70 % Fairtrade-Kakao (FLO-ID: 98765-432)“
- „Fairtrade-Bananen aus Ecuador (FLO-ID: 55555-111)“
- „T-Shirt aus 100 % Fairtrade-Baumwolle (Fair Wear Foundation zertifiziert)“
Erforderliche Nachweise
- FLO-Zertifizierung (FLO-ID)
- Mengenausgleich-Nachweis (Mass Balance)
- FLOCERT-Auditbericht
Rechtliche Einordnung
Standard bzw. Nachweismethode — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.
Dies ist ein anerkannter Standard, ein Zertifizierungssystem oder eine Nachweismethode — KEIN Verbotstatbestand. Die Nennung ist zulässig und kann der Substanziierung dienen; problematisch wird erst eine unzutreffende Darstellung von Geltungsbereich, Prüftiefe oder Ergebnis.
Voraussetzungen der Einordnung
- Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.
Ausnahmen und zulässige Kontexte
- Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
- Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
- Rechtsraum
- international
- Fachlich geprüft am
- 26.7.2026
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