„Gold Standard“
Was bedeutet das?
Gold Standard ist ein international anerkannter Standard für die Zertifizierung von Klimaschutzprojekten, der neben der CO₂-Reduktion auch soziale und ökologische Co-Benefits berücksichtigt. Ab 27.09.2026 ist die Verwendung des Begriffs „Gold Standard" in der Werbung zulässig, sofern die zugrunde liegenden Projekte transparent dokumentiert und verifiziert sind. Die bloße Nennung des Begriffs ohne konkrete Angaben zum Projekt (VER-ID, Verifikationsdatum, CO₂-Reduktionsmenge) kann nach österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) als irreführende geschäftliche Handlung gewertet werden. Eine korrekte Substantiierung ist somit Pflicht, um den Anforderungen der EmpCo-Richtlinie und des UWG gerecht zu werden.
Typische Formulierungen
- „Gold Standard zertifiziertes Projekt"
- „VER mit Gold Standard"
- „Klimakompensation durch Gold Standard-Projekte"
Erforderliche Nachweise
- Gold Standard Public Registry
- Projekt-ID (VER)
- Verifikationsdatum
Rechtliche Einordnung
Standard bzw. Nachweismethode — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.
Dies ist ein anerkannter Standard, ein Zertifizierungssystem oder eine Nachweismethode — KEIN Verbotstatbestand. Die Nennung ist zulässig und kann der Substanziierung dienen; problematisch wird erst eine unzutreffende Darstellung von Geltungsbereich, Prüftiefe oder Ergebnis.
Voraussetzungen der Einordnung
- Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.
Ausnahmen und zulässige Kontexte
- Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
- Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
- Rechtsraum
- international
- Fachlich geprüft am
- 26.7.2026
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Kostenloser CheckEmpcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.

