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Produktbezogene Umweltaussage

„Regional“

§ 5 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UWG (geographische Herkunft); Art. 7 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittel) · öst. UWG (§§ 1, 2 samt Anhang)

Bedeutung

„Regional" ist nicht legaldefiniert. Weder eine Kilometergrenze noch der Zuschnitt der Region — Umkreis, Bundesland, Naturraum, Staatsgebiet — sind rechtlich festgelegt. Was die Angabe bedeutet, bestimmt sich deshalb nach der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise im konkreten Werbeumfeld. Maßstab ist der allgemeine Irreführungstatbestand: § 5 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 UWG nennt die geographische und betriebliche Herkunft ausdrücklich als Umstand, über den nicht getäuscht werden darf. Bei Lebensmitteln tritt Art. 7 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 hinzu, der irreführende Informationen über das Ursprungsland und den Herkunftsort untersagt.

Offen ist damit vor allem die Bezugsgröße. „Regionale Zutaten" kann die erste Hauptzutat, alle Hauptzutaten oder nur einen kleinen Anteil meinen; „regional produziert" kann sich auf den letzten Verarbeitungsschritt beziehen, während die Rohstoffe von weither stammen. Eine freiwillige Möglichkeit, genau diese Punkte offen zu legen, ist das Regionalfenster des Trägervereins Regionalfenster e. V.: Die Deklaration benennt die definierte Region, den Ort der Verarbeitung und den Anteil der regionalen Zutaten. Sie ist ein Dokumentationssystem für Herkunftsangaben, kein Umweltzeichen.

Eine Umweltaussage ist „regional" für sich genommen nicht — sie wird es erst, wenn die Werbung einen Umweltvorteil daraus ableitet, etwa kurze Transportwege oder eine bessere Klimabilanz. Dann gelten die Maßstäbe für Umweltaussagen zusätzlich: Der behauptete Vorteil muss sich auf die tatsächlichen Verhältnisse stützen lassen, und der Transportweg allein trägt keine Aussage über die Gesamtbilanz eines Erzeugnisses, in die auch Erzeugung, Lagerung und Saison eingehen. Für pauschale Verknüpfungen wie „regional, also klimafreundlich" kommen ab dem 27.09.2026 außerdem die Tatbestände zu allgemeinen Umweltaussagen in Anhang I Nr. 4a und 4b der Richtlinie (EU) 2024/825 in Betracht, in Deutschland umgesetzt im Anhang zu österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

Prüfbar wird die Angabe über drei Festlegungen: welche Region gemeint ist, worauf sich die Aussage bezieht (Zutaten, Verarbeitung, Wertschöpfung — und zu welchem Anteil) und womit die Herkunft dokumentiert ist.

Typische Formulierungen in der Werbung

Übliche Nachweise und Standards

Quellenbasierte Orientierung

Produktbezogene Umweltaussage

Ob eine Aussage dieser Art zutrifft, hängt vom konkreten Produkt und von den vorliegenden Belegen ab. Maßgeblich sind die allgemeinen Vorschriften über irreführende geschäftliche Handlungen. Diese Seite beschreibt den Begriff und nennt übliche Nachweiswege, ohne eine konkrete Verwendung zu beurteilen.

Merkmale der Quellenkategorie

  • Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall anhand des konkreten Kontexts und der Verkehrsauffassung.
  • Maßgeblich sind Zutreffen der Aussage, Bezugsgröße, Aussageumfang und Vollständigkeit der wesentlichen Informationen.

Abgrenzungen und weitere Kontexte

  • Zutreffende, konkret belegte Aussage mit klarer Bezugsgröße ist zulässig.
  • Kein Verbotstatbestand der Schwarzen Liste — eine pauschale Untersagung des Begriffs ist unzutreffend.
Rechtsraum
EU
Norm
Art. 6, 7 UCPD (i.d.F. EmpCo, EU 2024/825); Deutschland: §§ 5, 5a UWG
Quellenstand geprüft am
1.8.2026

Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Eine individuelle rechtliche Bewertung wird von Empcora nicht angeboten.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert erstellt und wird fortlaufend redaktionell geprüft. Verbindlich ist allein der amtliche Text der zitierten Rechtsquellen.