„SAF (Sustainable Aviation Fuel)“
Art. 4 ReFuelEU-Aviation-Verordnung (EU) 2023/2405, Art. 6 UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825) · öst. UWG (§§ 1, 2 samt Anhang)
Was bedeutet das?
Sustainable Aviation Fuel (SAF) ist ein nachhaltiger Flugzeugtreibstoff, dessen Verwendung jedoch ab dem 27.09.2026 unter die verschärften Regeln der EmpCo-Richtlinie und des UWG fällt. Eine generische Behauptung wie „CO₂-reduzierter Flug durch SAF“ ist ohne konkrete Angaben zur SAF-Mischung und Zertifizierung irreführend gemäß österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Die ReFuelEU Aviation Regulation (EU) 2023/605 schreibt verbindliche SAF-Quoten vor, die bei der Kommunikation berücksichtigt werden müssen. Was die Rechtslage verlangt, ist die Angabe des SAF-Anteils im Treibstoffmix (in Prozent) sowie der Nachweis einer anerkannten Zertifizierung (z.B. RSB oder ISCC).
Typische Formulierungen
- „CO₂-reduzierter Flug durch SAF"
- „SAF als Beitrag zur Klimaneutralität im Luftverkehr"
- „Wir tanken nachhaltigen Treibstoff SAF"
Erforderliche Nachweise
- RSB-Zertifizierung
- ISCC-Zertifizierung
- ReFuelEU Aviation Konformitätsnachweis
Rechtliche Einordnung
Im Einzelfall irreführend — Prüfung erforderlich
Diese Aussage steht NICHT auf der Schwarzen Liste. Sie ist zulässig, solange sie zutrifft, hinreichend konkret ist und wesentliche Informationen nicht vorenthalten werden. Unzulässig wird sie erst bei Irreführung im konkreten Kontext (Art. 6, 7 UCPD; § 2 UWG Österreich).
Voraussetzungen der Einordnung
- Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall anhand des konkreten Kontexts und der Verkehrsauffassung.
- Maßgeblich sind Zutreffen der Aussage, Bezugsgröße, Aussageumfang und Vollständigkeit der wesentlichen Informationen.
Ausnahmen und zulässige Kontexte
- Zutreffende, konkret belegte Aussage mit klarer Bezugsgröße ist zulässig.
- Kein Verbotstatbestand der Schwarzen Liste — eine pauschale Untersagung des Begriffs ist unzutreffend.
- Rechtsraum
- EU
- Norm
- Art. 6, 7 UCPD (i.d.F. EmpCo, EU 2024/825); Deutschland: §§ 5, 5a UWG
- Fachlich geprüft am
- 26.7.2026
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