„Tierfrei“
Anhang I UCPD (EU 2024/825) · öst. UWG (§§ 1, 2 samt Anhang)
Was bedeutet das?
Die Verwendung des Begriffs „tierfrei“ in der Produktwerbung ist substantiierungspflichtig und unterliegt ab dem 27.09.2026 den verschärften Regeln der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825). „Tierfrei“ bedeutet, dass bei der Herstellung des Produkts keinerlei tierische Inhaltsstoffe oder Tierversuche zum Einsatz kamen – dies umfasst auch indirekte Nutzung wie beispielsweise Bienenwachs oder Honig. Ohne transparente Angaben zur Lieferkette und die Nennung konkreter ausgeschlossener Tierprodukte ist die Behauptung „tierfrei“ nach § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG irreführend. Zertifizierungen wie „PETA-Approved Vegan“ oder das „Vegan Society Trademark“ stellen einen anerkannten Nachweis dar und minimieren das Risiko einer Abmahnung.
Typische Formulierungen
- „Tierfrei hergestellt“ ohne Zertifizierung oder transparente Angaben zur Lieferkette.
- „Unser Produkt ist tierfrei und respektiert das Tierwohl“ ohne konkrete Belege.
- „100% tierfreie Inhaltsstoffe“ ohne Angabe, welche Tierprodukte ausgeschlossen werden.
Erforderliche Nachweise
- PETA Beauty Without Bunnies
- Vegan Society Trademark
- Leaping Bunny
Rechtliche Einordnung
Im Einzelfall irreführend — Prüfung erforderlich
Diese Aussage steht NICHT auf der Schwarzen Liste. Sie ist zulässig, solange sie zutrifft, hinreichend konkret ist und wesentliche Informationen nicht vorenthalten werden. Unzulässig wird sie erst bei Irreführung im konkreten Kontext (Art. 6, 7 UCPD; § 2 UWG Österreich).
Voraussetzungen der Einordnung
- Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall anhand des konkreten Kontexts und der Verkehrsauffassung.
- Maßgeblich sind Zutreffen der Aussage, Bezugsgröße, Aussageumfang und Vollständigkeit der wesentlichen Informationen.
Ausnahmen und zulässige Kontexte
- Zutreffende, konkret belegte Aussage mit klarer Bezugsgröße ist zulässig.
- Kein Verbotstatbestand der Schwarzen Liste — eine pauschale Untersagung des Begriffs ist unzutreffend.
- Rechtsraum
- EU
- Norm
- Art. 6, 7 UCPD (i.d.F. EmpCo, EU 2024/825); Deutschland: §§ 5, 5a UWG
- Fachlich geprüft am
- 26.7.2026
Verwendet Ihre Website „Tierfrei“?
Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Ihre Website betroffen ist.
Kostenloser CheckEmpcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.

