„Sekundärrohstoff“
Was bedeutet das?
Der Begriff „Sekundärrohstoff“ bezeichnet Materialien, die aus Abfällen oder Nebenprodukten durch Recycling oder Aufbereitung gewonnen werden. Ab 27.09.2026 stellt die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) in Verbindung mit österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sicher, dass Behauptungen über den Einsatz von Sekundärrohstoffen substanziiert sein müssen. Eine pauschale Angabe „aus Sekundärrohstoff“ ist irreführend, da sie dem Verbraucher keine konkrete Information über den tatsächlichen Anteil oder die Herkunft des recycelten Materials liefert. Es ist erforderlich, den genauen Anteil des Sekundärrohstoffes anzugeben und diesen durch geeignete Nachweise wie ISO 14021 oder ein zertifiziertes Massenbilanzsystem zu belegen.
Typische Formulierungen
- „Hergestellt aus Sekundärrohstoffen"
- „Produkt mit hohem Sekundärrohstoffanteil"
- „Wir verwenden Sekundärrohstoffe"
Erforderliche Nachweise
- ISO 14021 (Recyclinganteil)
- Lieferketten-Dokumentation (Rückverfolgbarkeit)
- Zertifizierte Massenbilanz (z.B. ISCC PLUS)
Rechtliche Einordnung
Erklärbegriff — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.
Dieser Eintrag erklärt einen Fachbegriff und enthält KEINEN eigenen Verbots- oder Nachweistatbestand. Die Zulässigkeit einer Werbeaussage richtet sich nach den allgemeinen Regeln.
Ausnahmen und zulässige Kontexte
- Kein Verbotstatbestand und keine eigene Nachweispflicht.
- Rechtsraum
- keine
- Fachlich geprüft am
- 26.7.2026
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