„Bio-Baumwolle“
Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825) · öst. UWG (§§ 1, 2 samt Anhang)
Was bedeutet das?
Der Begriff „Bio-Baumwolle" ist eine generische Umweltbehauptung, die ab dem 27.09.2026 gemäß der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) nicht mehr ohne entsprechenden Nachweis verwendet werden darf. Was die Richtlinie für eine belegte Aussage verlangt, ist die Vorlage eines anerkannten Zertifikats wie GOTS (Global Organic Textile Standard) oder OCS (Organic Content Standard). Gemäß österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) sind generische Nachhaltigkeits- und Modeclaims ohne transparente Lieferketten oder anerkanntes Zertifikat irreführend – dies gilt analog für Bio-Baumwolle. Die bloße Behauptung, Baumwolle sei biologisch angebaut, ohne Zertifizierung ist somit unzulässig.
Typische Formulierungen
- „T-Shirt aus Bio-Baumwolle"
- „Bio Cotton Blend"
- „Hergestellt aus 100 % Bio-Baumwolle"
Erforderliche Nachweise
- GOTS (Global Organic Textile Standard) mit Lizenznummer
- OCS (Organic Content Standard)
- EU-Bio-Siegel (DE-OEKO-XXX) für Rohmaterial
Rechtliche Einordnung
Im Einzelfall irreführend — Prüfung erforderlich
Diese Aussage steht NICHT auf der Schwarzen Liste. Sie ist zulässig, solange sie zutrifft, hinreichend konkret ist und wesentliche Informationen nicht vorenthalten werden. Unzulässig wird sie erst bei Irreführung im konkreten Kontext (Art. 6, 7 UCPD; § 2 UWG Österreich).
Voraussetzungen der Einordnung
- Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall anhand des konkreten Kontexts und der Verkehrsauffassung.
- Maßgeblich sind Zutreffen der Aussage, Bezugsgröße, Aussageumfang und Vollständigkeit der wesentlichen Informationen.
Ausnahmen und zulässige Kontexte
- Zutreffende, konkret belegte Aussage mit klarer Bezugsgröße ist zulässig.
- Kein Verbotstatbestand der Schwarzen Liste — eine pauschale Untersagung des Begriffs ist unzutreffend.
- Rechtsraum
- EU
- Norm
- Art. 6, 7 UCPD (i.d.F. EmpCo, EU 2024/825); Deutschland: §§ 5, 5a UWG
- Fachlich geprüft am
- 26.7.2026
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