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Im Einzelfall irreführend — Prüfung erforderlich

„Emissionsfrei“

Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825) · öst. UWG (§§ 1, 2 samt Anhang)

Was bedeutet das?

„Emissionsfrei“ suggeriert, dass ein Produkt oder Dienst keinerlei Emissionen verursacht. Dies ist in der Praxis kaum der Fall, da selbst vermeintlich emissionsfreie Produkte einen ökologischen Fußabdruck durch Herstellung, Transport und Entsorgung haben. Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) verstärkt die Anforderungen an die Substanziierung von Umweltbehauptungen und kann „Emissionsfrei“ als irreführende geschäftliche Handlung gemäß österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) einstufen, wenn keine vollständige und transparente Emissionsbilanz vorliegt. Das BGH-Urteil I ZR 98/23 (Katjes, 27.06.2024) verdeutlicht, dass auch vermeintlich neutrale Aussagen ohne detaillierte Offenlegung der Berechnungsmethoden abmahnfähig sind. Was die Rechtslage verlangt, ist eine klare Definition des Scope der Emissionsfreiheit (z.B. Scope 1 – direkte Emissionen) und eine transparente Darstellung der vollständigen CO2-Bilanz.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtliche Einordnung

Im Einzelfall irreführend — Prüfung erforderlich

Diese Aussage steht NICHT auf der Schwarzen Liste. Sie ist zulässig, solange sie zutrifft, hinreichend konkret ist und wesentliche Informationen nicht vorenthalten werden. Unzulässig wird sie erst bei Irreführung im konkreten Kontext (Art. 6, 7 UCPD; § 2 UWG Österreich).

Voraussetzungen der Einordnung

  • Absolute Aussage: sie muss für den angegebenen Bezugsrahmen tatsächlich zutreffen.
  • Beruht die behauptete Emissionsfreiheit auf Kompensation, ist zusätzlich Anhang I Nr. 4c zu prüfen.

Ausnahmen und zulässige Kontexte

  • Zutreffend bei klar benanntem Bezugsrahmen (z. B. „lokal emissionsfrei im Fahrbetrieb").
Rechtsraum
EU
Norm
Art. 6, 7 UCPD (i.d.F. EmpCo, EU 2024/825); Deutschland: §§ 5, 5a UWG
Fachlich geprüft am
26.7.2026

Dieser Eintrag ist fachlich freizugeben, bevor er als abschließende Einordnung verwendet wird.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.